Häufig gestellte Fragen
Entstehung Österreich REKORDE
Entstehen tut das Ganze aus der Sehnsucht der Menschen heraus, etwas Besonderes zu erreichen.
Unser Job als Rekord · Institut · Österreich ist es, dies möglich zu machen. Wir sind Gastgeber für das besondere Erlebnis, das wir mit einer Urkunde auszeichnen und zertifizieren. Durch die Gesamtheit entsteht das besondere Ereignis für die Zuseher.
Österreich mag wohl dem Land entsprechend klein sein, es hat jedoch einen unglaublichen Vorteil. Die Leute erinnern sich an uns, an die Menschen mit ihren Rekorden, an die Regionen und Orte. Dies ergibt das Gesamtpaket Österreich REKORDE, an das man gerne zurückdenkt.
Die Urkunde
Den Titel Rekordhalter, sei es nun für einen Weltrekord oder einen Österreich Rekord, diesen Titel kann dir niemand mehr wegnehmen.
- Mit einer Urkunde hast du ein Leben lang etwas Besonderes vorzuweisen.
Deine Urkunde besteht aus hochwertigen digitalen Dateien:
- 1x pdf-Datei für den Druck der Urkunde
- 2x Bilddatei zum Teilen in den sozialen Medien
Die Zusendung erfolgt ausschließlich in digitaler Form per E-Mail. Sollten keine Sponsoren / Werbepartner vorhanden sein, beträgt der Unkostenbeitrag für die Ausstellung der Rekord-Urkunde 75,- Euro zzgl. der gesetzlichen Steuer.
- Die Urkunde beinhaltet in der Regel einen Artikel auf unserer Homepage.
- Sponsoren und Werbepartner werden kostenpflichtig genannt.
- Artikel und Urkunde werden in den sozialen Medien geteilt.
- Medien werden informiert.
Die ÖRN zur Urkunde
ÖRN → Österreich Rekord Nummer, ist die offizielle Registrierungsnummer für Rekorde, Höchstleistungen und Besonderheiten jeglicher Art.
- Eine ÖRN ist VOR einem Rekordversuch zu beantragen – Anfrage / Anmeldung →
- Anfrage und Anmeldung sind kostenlos und unverbindlich.
Rekordversuche ohne Rekordrichter, oder ohne Sponsoren / Werbepartner, können natürlich jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord · Institut zur Prüfung eingesendet werden.
Muss jemand vom Rekord · Institut · Österreich anwesend sein ?
Nein, es muss kein Rekordrichter bei einem Rekordversuch vor Ort sein.
- Der Rekord muss dokumentiert und belegt werden können, woraus ersichtlich ist, ob der Rekord geschafft wurde. Das Rekord · Institut · Österreich überprüft diese Angaben.
Ist ein Rekordrichter vor Ort, so wird nach bestandenem Rekord die Urkunde sofort an den Rekordhalter übergeben.
Weltrekord oder Österreich Rekord?
Du möchtest einen Weltrekord aufstellen, dann wird dein Rekord als Weltrekord vom Rekord · Institut · Österreich bestätigt und zertifiziert.
- Bestehende Rekorde (Weltrekord, o. dgl.) werden nicht automatisch bei Österreich REKORDE eingetragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Nachnennung, wenn der Rekord in Österreich stattgefunden hat.
- Sollte ein angestrebter Weltrekord nicht geschafft werden, so kann es immer noch ein Österreich Rekord, oder ein Europarekord sein, der mit einer Rekord-Urkunde zertifiziert wird.
Eine Rekord-Nachnennung kann über Anfrage / Anmeldung eingereicht werden.
Hinweis !
Möchtest du deinen Weltrekord bei Guinness World Records eingetragen haben, so kannst du das gerne in die Wege leiten. Dies hat aber nichts mit dem Rekord · Institut · Österreich zu tun, und wird auch nicht vom Rekord · Institut · Österreich in Auftrag gegeben, bzw. erledigt oder eingereicht. Deine österreichische Rekord-Urkunde kann jedoch als Beleg für deinen zertifizierten Rekord verwendet werden.
Bei World Records gehen rund 1.000 Ansuchen pro Woche ein. Es ist nicht sicher, ob dein Rekord überhaupt auf deren Homepage gelistet wird, den Weg ins Buch findet, oder überhaupt angenommen wird. Diese Infos kannst du selbst bei World Records nachlesen.
Beim Rekord · Institut · Österreich wird jeder offiziell geprüfte Rekord zertifizierter und ins Register eingetragen.
Welche Rekorde können erreicht werden?
Rekorde aller Art werden vom Rekord · Institut · Österreich mit einer Urkunde zertifiziert.
- Weltrekord
- Europa Rekord
- Österreich Rekord
- Bundesland Rekord
- Rekordhalter bei Sportereignissen
- Rekord touristischer Region
- Rekord von Unternehmen
- Rekord an einem Ort
- Gruppenrekorde
- Gruppenrekorde an verschiedenen Standorten
- etc. / einfach anfragen
Beispiele für touristische Regionen sind z. B.: Salzkammergut, Zillertal, Ötztal, Bregenzerwald, Neusiedler See, Wachau, Wörthersee, Ausseerland, Schladming-Dachstein, Gasteinertal, Salzburger Seenland, Retzerland, Waldviertel, Bregenzerwald, etc.
Wie kann ein Rekord aufgestellt, bzw. gebrochen werden?
- Dass vor jedem Rekordversuch eine kostenlose und unverbindliche Online-Anmeldung erfolgt, worauf du zur weiteren Koordination eine ÖRN (Österreich Rekord Nummer) zugeordnet bekommst.
- Eine genaue Darstellung, bzw. Beschreibung für deinen Rekord wird benötigt.
- Wenn du einen bestehenden Rekord brechen möchtest, gib bitte die bestehende ÖRN dazu an.
- Warte mit deinem Rekordversuch unbedingt auf die Zulassung, die Registrierung mit ÖRN. Folglich erhältst du weitere Informationen und Instruktionen, die du nach offizieller Zulassung erhalten wirst.
- Ein erster Nachweis, dass der beantragte Rekord geschafft werden kann (Fotos, Videos, Zeugen).
Zur kostenlosen und unverbindlichen Anfrage / Anmeldung →
Werden Rekorde von Rekord Institut Österreich zu Verfügung gestellt?
Nein, es werden keine Rekordversuche vom Rekord · Institut · Österreich zu Verfügung gestellt.
Rekorde entsprechen deinem eigenen Können, deiner eigenen Vorstellung und Kreativität.
Nachnennung bestehender Rekorde für eine Österreich Rekord-Urkunde
Du hast bereits einen bestehen Rekord, Gratulation! Dazu kannst du unter folgenden Voraussetzungen eine Rekord-Urkunde vom Rekord · Institut · Österreich beantragen.
- Bestehender Rekord
- Nachweis über den erfolgreichen Rekord, wie z. B. Urkunde, Zeitungsartikel, Fotos, Zeugen etc.
- Für eine Nachnennung, wenn kein Sponsor / Werbepartner auf der Urkunde vorhanden ist, entsteht ein Unkostenbeitrag von 75 Euro zzgl. der gesetzlichen Steuer.
- Soll ein Sponsor / Werbepartner auf der Urkunde erscheinen, erhöht dies die Kosten für die Rekord-Urkunde. Die Kosten dafür übernehmen meist Sponsoren / Werbepartner.
Nachnennung für bestehende Rekorde über das Formular: Anfrage /Anmeldung
Gestaltung Rekordversuch
Es steht grundsätzlich jedem frei, wie ein Rekordversuch geplant und durchgeführt wird.
Vorausgesetzt:
- Der Rekordversuch stellt keine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt dar.
- Es werden keine Gesetzte verletzt, bzw. übertreten.
- Der Schutz von Babys und Kleinkindern bis zum 4 Lebensjahr wird gewahrt.
- Die vereinbarten Richtlinien für einen Rekordversuch mit Rekordrichter, oder Sponsoren / Werbepartner, werden eingehalten.
Rekordversuche ohne Rekordrichter, oder ohne Sponsoren / Werbepartner, können jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord · Institut · Österreich zur Prüfung eingesendet werden.
Wird jeder Rekordversuch automatisch zugelassen?
Nein, jede Anfrage zu einem Rekord unterliegt vorerst einer grundlegenden Prüfung.
- Manche Rekorde sind einfach zu gefährlich für den Rekord-Brecher und/oder den Zusehern.
- Rekordversuche müssen öffentliches Interesse wecken.
- Rekorde sollten grundsätzlich Gegenstand eines Wettbewerbs werden können.
- Rekorde dürfen Anstand und Würde von Mensch und Tier nicht verletzen.
Die Entscheidung, ob und wann ein Rekordversuch zugelassen wird, obliegt ausnahmslos dem Rekord · Institut · Österreich.
- Ohne Anfrage / Anmeldung können keine Informationen zu einem Rekord, bzw. Rekordversuch erteilt, bzw. vereinbart werden.
Rekordversuche ohne Rekordrichter, oder ohne Sponsoren / Werbepartner, können natürlich jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord · Institut · Österreich zur Prüfung eingesendet werden.
Wo kann ein Rekordversuch stattfinden?
Rekordversuche können grundsätzlich an jedem Ort stattfinden.
- Die Öffentlichkeit muss Zugang haben, bzw. zum Zeitpunkt des Rekordversuchs der Zugang zu Verfügung stehen.
- Der Ort darf keine Gefährdung für Menschen und Tier darstellen.
Werden auch nicht bestandene Rekorde veröffentlicht?
Ausschließlich bezahlte Rekordversuche mit Rekordrichter, oder Werbepartner / Sponsor
- erhalten auf Wunsch einen Artikel auf der Homepage, auch wenn dieser nicht bestanden wurde.
Mut und Wille sind immer zu respektieren und anzuerkennen.
Erhalte ich ein Honorar für einen Rekordversuch?
Nein, ein Rekordversuch folgt immer auf freiwilliger Basis des Teilnehmers.
- Das Rekord · Institut · Österreich bezahlt für die Durchführung von Rekordversuchen grundsätzlich KEIN Honorar.
- Wir können auch KEINE mit der Durchführung in Verbindung stehenden Kosten übernehmen, oder Equipment zu Verfügung stellen.
Muss ich als Rekord-Brecher etwas bezahlen?
Nein, Das Rekord · Institut · Österreich verlangt von dir als Rekord-Brecher für einen Rekordversuch KEIN Honorar. Hast du einen neuen Rekord geschafft, beantragst du dazu eine Rekord-Urkunde, fallen lediglich 20 Euro Unkostenbeitrag an.
- Sponsoren / Werbepartner ermöglichen in der Regel Rekordversuche.
Ist ein Rekordversuch kostenlos?
Grundsätzlich ist der Rekordversuch kostenlos.
- Für die Ausstellung einer Rekord-Urkunde wird ein Unkostenbeitrag von 75 Euro zzgl. der gesetzlichen Steuer verrechnet.
Weitere Kosten fallen an, wenn ein Rekordrichter vor Ort gewünscht wird, oder Sponsoren auf der Urkunde erscheinen sollen. Die Kosten werden in der Regel von den Sponsoren / Werbepartner getragen.
Ein Rekordrichter vor Ort übergibt nach bestandenem Rekordversuch sofort die Urkunde. Wenn du für deinen Rekordversuch einen oder mehrere Sponsoren / Werbepartner mitbringst, ist dies natürlich ein Vorteil für dich.
Ist kein Rekordrichter vor Ort und keine Sponsoren / Werbepartner vorhanden, so kannst du deinen Rekordversuch an das Rekord · Institut · Österreich einsenden. Wenn dein Rekord anerkannt wird, erhältst du zeitnah eine Rekord-Urkunde als digitale Datei per E-Mail zugesandt. Die digitalen Dateien bestehen aus pdf-Dateien und einer Bild-Datei, zum selbst ausdrucken.
Aberkennung von Rekorden
Sollte sich herausstellen, dass ein Rekord mit unlauteren Mitteln erzielt wurde, wird dieser vom Rekord · Institut · Österreich aberkannt.
- Doping
- Betrug
- falsche Informationen wurden eingereicht
- etc.
Alterskategorien
Bei Wettkämpfen oder Rekorden wird meist zwischen Frau und Mann unterschieden. Bei Sportrekorden kann weiters zwischen:
- Kinder von vier bis 12 Jahren
- Jugendliche von 12 bis 18 Jahren
- Senioren ab 60
unterschieden werden, je nach Vereinbarung.
Altersbeschränkung
Das Rekord · Institut · Österreich nimmt keine Rekordversuche mit Babys und Kleinkindern an.
- Der Schutz von Babys und Kleinkindern bis zum 4 Lebensjahr wird gewahrt.
Da diese noch nicht selbständig entscheiden können, ob sie an einem Rekordversuch teilnehmen möchten, bzw. ob sie in der Öffentlichkeit stehen möchten.
Ich bin unter 18 Jahren, darf ich teilnehmen?
Ja, du kannst ab einem Alter von vier Jahren an einem Rekordversuch teilnehmen. Unter 18 benötigst du lediglich das Einverständnis eines Erziehungsberichtigten.
Teilnahmebedingungen
Wichtig ist:
Vor einem Rekordversuch mit Rekordrichter, oder mit Sponsoren / Werbepartner, wird unbedingt eine Österreich Rekord Nummer (ÖRN) benötigt.
- Die ÖRN kannst du hier beantragen → Anfrage / Anmeldung
- Weitere Informationen zur Teilnahme bekommst du hier → Teilnahmebedingungen
Rekordversuche ohne Rekordrichter, oder ohne Sponsoren / Werbepartner, können natürlich jederzeit und ohne Anmeldung durchgeführt werden, und an das Rekord · Institut · Österreich zur Prüfung eingesendet werden.
Österreichische Rekorde sind national, regional, nachhaltig und phänomenal.
Regionalität ist in den Köpfen der Menschen angekommen.
Denn immer mehr legen Wert darauf, woher ihre Lebensmittel kommen. Heimatgefühle und Regionalität sind Emotionen, die zunehmend bei der Kaufentscheidung mitspielen.
Der Einkauf bei regionalen Unternehmen sichert dem Franz, dem Sepp und der Liesl ihren Arbeitsplatz. Regional Einkaufen ist nicht nur in Krisenzeiten wichtig, denn die Wertschöpfung aus der eigenen Region sollte für uns alle ein Bedürfnis sein.
Was hat nun das Rekord · Institut · Österreich mit Regionalität und Nachhaltigkeit zu tun ?
Da sind wir wieder beim Franz, dem Sepp und der Liesl. Wenn sie in ihrer Region einen Rekord aufstellen, so wird auch nach Jahren darüber gesprochen, denn man kennt zum Teil die Menschen und Regionen, darum bleiben österreichische Rekorde nachhaltig im Gedächtnis.
Unternehmen und ihre Produkte, die Rekorde unterstützen, profitieren davon. Das Rekord Institut Österreich präsentiert mit den verschiedensten Rekorden einzelne Unternehmen, Bundesländer, Regionen, etc. – Werbung die auf öffentliches Interesse stößt, und nachhaltig Bestand hat.
Synergien pflegen Nachhaltigkeit.
- Rekorde werden auf der Homepage von Österreich REKORDE archiviert und präsentiert.
- Das österreichische Nachschlagwerk für Rekorde, Höchstleistungen und Besonderheiten, dass dem Nutzen der Öffentlichkeit auf Dauer zu Verfügung gestellt wird.
- Rekorde werden nachgelesen, in den sozialen Medien geteilt, und von den Medien immer wieder gerne aufgenommen.
Unter » Landherz · STORYS « finden sich wertvolle Informationen über Unternehmen, Regionen, etc.
Ist das Rekord · Institut · Österreich Veranstalter von Rekordversuchen?
Nein, das Rekord · Institut · Österreich kann und darf nicht als Veranstalter auftreten.
- Das Institut kann nicht Veranstalter eines Rekordversuchs sein, und gleichzeitig die Prüfung des Rekordversuchs übernehmen, dies wäre unglaubwürdig.
Das Rekord · Institut · Österreich sammelt, prüft, zertifiziert und archiviert Rekorde, Höchstleistung und Besonderheiten aller Art, und kann jedoch zu Veranstaltungen beratend zur Seite stehen.
Rekord Veranstalter und Veranstaltungen
Rekorde, bzw. Rekordversuche werden nicht vom Rekord · Institut · Österreich als Veranstalter durchgeführt, der jeweilige Veranstalter wird ausgewiesen. Ein Rekordrichter kann zu Rekord-Event, Produktpräsentation, Jubiläen, Veranstaltung, etc. gebucht werden. Das Rekord · Institut · Österreich macht Erlebnisse spannend.
Welche Veranstaltungen unterliegen eventuell nicht dem Gesetz, obwohl sie allgemein zugänglich sind?
- Durchführung von Geschicklichkeitsspielen ohne Gefährdungspotenzial für Menschen (Beispiel: Ballwerfen auf Dosen).
- Darbietungen von Straßenkünstlern, die ihrer Art nach typischerweise keine Gefährdung von Menschen erwarten lassen (Beispiel: Pflasterspektakel, Straßenmusik).
- Veranstaltungsarten mit höchstens 300 Teilnehmern in Gastgewerbebetrieben (Beispiel: Konzerte, Theateraufführungen oder Ausstellungen).
- Sportliche Veranstaltungen (mit Ausnahme von Kampfsportarten – bewilligungspflichtig).
- Veranstaltungen auf privatem, oder Firmengelände (nicht öffentlich beworben).
Bitte beachte:
Da es in den österreichischen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften in der Gesetzeslage zu Veranstaltungen gibt, ist es ratsam, sich vorher zu informieren.
- Die oben genannten Infos sind nur als Hinweis zu verstehen, nicht bindend.
- Informationen auf der Homepage von oesterreich.gv.at → mit Links zu den Bundesländern, wie zum Beispiel: Land Oberösterreich →
- Weitere Infos auch bei Jusline.at →
HINWEIS:
In Zeiten von Corona sind Informationen zu Veranstaltungen hinfällig, da sich diese in kürzester Zeit ändern können. Bitte immer selbst über die aktuelle Lage informieren!